Hunde brauchen "sachkundige" Halter !
Ihren Sachkundenachweis können Sie bei mir in einer ruhigen persönlichen Atmosphäre ablegen.
Sie haben einen großen Hund nach § 11 Abs. 1 LHundeG (NRW) oder Sie halten einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 Abs. 1 LHundeG (NRW) so benötigen Sie in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis.
Sind Sie Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 LHundeG NRW so wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinär Amt.
Mit dem Sachkundenachweis erhält der Hundehalter einen Befähigungsnachweis , mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hundeverhalten und deren Haltung belegt werden.
Es handelt sich hierbei um einen Multiple Choice Test.
Aus einem Fragenkatalog von weit über 130 Fragen werden Ihnen 30 Fragen vorgelegt. Die Sachkunde gilt als nachgewiesen, wenn mindestens 20 Antworten richtig beantwortet sind.
Eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ist empfehlenswert.
ACHTUNG!!!! Wichtig!!!
Neuerdings werben Hundeschulen immer häufiger damit, die Sachkunde auf Hundeplätzen in einer Gruppe abzulegen. Hierfür wird dann gern ein Sachverständiger von außerhalb bestellt.
Theoretische Sachkundeprüfungen nach §10 und §11 sind jedoch zwingend in geschlossenen Räumen abzulegen.
Auf Hundeplätzen abgelegte Sachkundeprüfungen werden u.U. NICHT von den Ordnungsämtern anerkannt.
Sie möchten die Sachkunde zur Vorlage beim Ordnungsamt bei mir ablegen? Gerne......
Kontaktieren Sie mich und wir stimmen gemeinsam einen Prüfungstermin ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie umgehend eine behördlich anerkannte Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Ornungsamt.